Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was bedeutet Familienmitgliedschaft?
Die Familienmitgliedschaft kann von einem_r Erziehungsberechtigten beantragt werden. Beide Erziehungsberechtigten können das satzungsmäßig geregelte Wahlrecht in der AWO ausüben. Minderjährige Kinder sind dabei vom Wahlrecht ausgeschlossen. Sobald minderjährige Kinder die Volljährigkeit erreichen, müssen sie eine eigene und beitragspflichtige Einzelmitgliedschaft bei der AWO oder dem Jugendwerk der AWO abschließen. Ansonsten endet ihre Mitgliedschaft mit Ablauf des nächsten Kalenderjahres. Gleiches gilt für die minderjährigen Kinder von Alleinerziehenden mit einem Monatsbeitrag von mindestens 2,50 €.
Jede Familie erhält zum Nachweis ein Mitgliedsbuch.
Wo werde ich Mitglied?
Sinnvoll ist es in dem Ihnen am nächsten gelegenen AWO Ortsverein Mitglied zu werden, da das Engagement im Verein wie zum Beispiel Mitgliedertreffen, Ausübung eines Ehrenamts, etc. so am besten vereinbar sind. Geben Sie in Ihrem Antrag nichts gesondert an, werden Sie automatisch Mitglied im nahe gelegensten Verein. Sie können jedoch auch einen Wunschverein angeben.
Wie lange läuft die Mitgliedschaft und welche Kündigungsfrist gibt es?
Eine Mitgliedschaft hat keine Mindestlaufzeit und kann in der Regel monatlich gekündigt werden. Hierzu senden Sie bitte eine schriftliche Kündigung an den AWO Verein, bei dem Sie Mitglied sind.
Kann man vom Mitgliedsbeitrag freigestellt werden?
Senioren_innen in Pflegeheimen der AWO können beitragsfrei gestellt werden, wenn sie mindestens 15 Jahre Mitglied der AWO sind. Fragen Sie hierzu Ihren Ortsverein.
Jugendwerkler_innen, die im Jugendwerk einen Beitrag bezahlen, zahlen keinen Mitgliedsbeitrag in der AWO. Bitte geben Sie dies in Ihrem Mitgliedsantrag an.
Wann wird der Betrag abgebucht?
Sie können wählen zwischen vierteljährlicher, halbjährlicher und jährlicher Abbuchung. Ihr SEPA-Mandat wird zum nächstmöglichen Termin ausgeführt.
Wer bucht vom Konto ab?
Den Mitgliedsbeitrag bucht der AWO Bundesverband in Berlin ab. Im Verwendungszweck findet sich ein Hinweis auf den Mitgliedsbeitrag und den Abrechnungszeitraum.
Was passiert, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht von meinem Konto eingezogen werden kann?
Sollten eine Abbuchung fehlschlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Erst nach Klärung der Gründe, ziehen wir zum nächsten Abbuchungszeitpunkt den noch ausstehenden Betrag mit ein.
Warum ist nur Lastschrift möglich?
Die Abbuchung der Beiträge übernimmt zentral der AWO Bundesverband. Er ist auch für die Verteilung der Beiträge an die jeweiligen Bezirks, - Kreis- und Ortsverbände zuständig. Aus organisatorischen Gründen ist daher die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ausschließlich per Lastschrift möglich.
Wofür werden meine Daten verwendet?
Ihre Daten sind sicher. Sie werden ausschließlich für die Beantragung der Mitgliedschaft bei der AWO Bayern und AWO intern verwendet. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.